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Endrös-Baum Associés > News Frontpage

Gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 2020-318 des französischen Präsidenten vom 25. März 2020 wird französischen Gesellschaften aufgrund der besonderen Umstände durch COVID-19 für die Abhaltung ihrer jährlichen Generalversammlung zum Jahresabschluss 2020 eine zusätzliche Frist von drei Monaten gewährt.

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Artikel R5122-1 des französischen Arbeitsgesetzes sieht folgendes vor: „Der Arbeitgeber kann bei seinen Arbeitnehmern eine Teilaktivität einführen, wenn das Unternehmen gezwungen ist, seine Tätigkeit aus einem der folgenden Gründe einzuschränken oder vorübergehend einzustellen: 1° Die wirtschaftliche Situation; 2° Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen oder Energie; 3° Eine Katastrophe oder schlechtes Wetter von außergewöhnlicher Art; […]

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Liebe Mandanten – Das Team EBA Endrös-Baum Associés ist vollständig arbeitsfähig und hält alle seine Dienstleistungen während der Krise aufrecht. Unsere Büros sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Bitte bevorzugen Sie für die Kontaktaufnahme den E-Mailverkehr oder die direkte Handynummer Ihrer Kontaktperson. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Passen Sie auf sich und ihre Nächsten auf!

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Céline Lustin-Le Core und Jessika Da Ponte haben am 15. Januar 2021 die Kanzlei EBA Endrös-Baum Associés, dessen Tätigkeiten und Team im Rahmen der Veranstaltung „Trophées du Droit“, die von Leaders League organisiert wird, in der Kategorie „Industrielles Risiko und Versicherung“ vorgestellt. Die Preisverleihung wird am 2. März 2021 am „Sommet du Droit“ stattfinden – […]

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